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Aktuelle Einschätzung Bundesfeuerwehrarzt: Heute im Blick "Mund- und Nasen-Bedeckung sowie G26.3
Das heutige aktuelle Lagebilddes Bundesfeuerwehrarztes wird heute u. a. ergänzt mit einer Gesamtdarstellung aller Mund-Nasen-Bedeckungen und deren jeweiliger Eigenschaften. Das Merkblatt zeigt sehr anschaulich, auf was genau geachtet werden sollte.
Außerdem nimmt Klaus Friedrich zu einer erneuten Untersuchung nach G 26.3 im Anschluss einer Infektion mit COVID-19 Stellung. Zur PDF hier. Darin geht er folgender Frage nach und stellt dazu Thesen auf. Hier ein Auszug:
Ist nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 grundsätzlich eine erneute Untersuchung nach G 26.3 notwendig?
Diese Frage wurde nun bereits mehrfach an uns herangetragen und sie wurde und wird intensiv in der Fachwelt diskutiert, sodass wir als Feuerwehr (-verband) hierzu Stellung beziehen möchten:
These 1
Grundsätzlich dürfen nur körperlich geeignete Feuerwehrangehörige zum Einsatz gebracht werden. Weiter
These 2
Die besonderen Anforderungen bei Tätigkeiten unter Atemschutz erfordern eine regelmäßig zu wiederholende Eignungsuntersuchung. Weiter
These 3
Der Krankheitsverlauf von COVID-19 ist sehr unterschiedlich. Weiter
These 4
Der genesene und subjektiv gesunde Feuerwehrangehörige ist innerhalb seinner Nachuntersuchungsfrist geeignet für die Tätigkeit unter Atemschutz. Weiter
These 5
Kriterien für eine vorzeitige Nachuntersuchung Weiter
„Da es inzwischen unterschiedliche Länderregelungen der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand für Fristüberschreitungen bei Eignungsuntersuchungen (G 26) gibt, kann hierzu keine bundeseinheitliche Aussage getroffen werden. […] Für Eignungsuntersuchungen (gilt nicht für Erstuntersuchungen) bei Berufs-, Werk- oder Betriebsfeuerwehren bzw. hauptberuflich bei Feuerwehren Beschäftigten können in Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitsmediziner bzw. der Arbeitsmedizinerin selbst Fristabweichungen festgelegt werden.“
DGUV FBFHB-016