Zum Hauptinhalt springen

News-Details

Bekanntmachung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte

Außerkraftsetzungen und Inkraftsetzungen

1. Außerkraftsetzungen

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat in ihrer Sitzung am 18.09.2018 die Außerkraftsetzung folgender Unfallverhütungsvorschriften zum 31.12.2018 beschlossen:

•    GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ (vom Juli 2004)
•    GUV-V A4 „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (vom Januar 1993, in der Fassung vom
Januar 1997)
•    GUV-V C53 „Feuerwehren“ (vom Mai 1989, in der Fassung vom Januar 1997)

Die Genehmigung der Außerkraftsetzung ist durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 12.12.2018, Az. 34.1.3-43537-20, erfolgt.

2. Inkraftsetzungen

Die Vertreterversammlung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte hat in ihrer Sitzung am 18.09.2018 die Inkraftsetzung folgender DGUV Vorschriften mit Wirkung ab 01.01.2019 beschlossen:

•    DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ (Fassung vom November 2013)
•    DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ (Fassung vom Juni 2018)

Die Genehmigung der Vorschriften ist durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 12.12.2018, Az. 34.1.3-43537-20, erfolgt.

Die ab 01.01.2019 geltenden Vorschriften liegen in den Geschäftsräumen der FUK Mitte zur Einsicht aus, sind auf der Internetseite der FUK Mitte einzusehen und werden in Kürze als Druckschriften den Feuerwehren und den Trägern des Brandschutzes der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verfügung gestellt.

Magdeburg/Erfurt, im Januar 2019


gez. Petzoldt
Geschäftsführerin