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News-Details

Einführung neuer Feuerwehruniform in Thüringen mit finanzieller Unterstützung der Kommunen

Jetzt ist es amtlich. Die Bestimmungen zur neuen Generation der Feuerwehrdienstbekleidung sind alle rechtsgültig verkündet. Darüber informierte das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommmunales. Somit sind alle rechtlichen Grundlagen für ihre Einführung geschaffen worden. Kommunale Haushalte erhalten dafür zudem eine Finanzspritze vom Freistaat.

Die vorgenommenen Änderungen bei den Uniformen und den Dienstgrad-, Funktions- und Ärmelabzeichen erfolgten in enger Abstimmung mit den entsprechenden Fachgremien, wie der Arbeitsgemeinschaft der Kreisbrandinspektoren (AG KBI), der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (ABGF) und dem Thüringer Feuerwehrverband (ThFV).

Zur Beschleunigung der Einführung einer neuer Feuerwehruniform sollen die kommunalen Haushalte durch Pauschal-Zuwendungen seitens des Landes unterstützt werden. Gemäß der neuen Zuwendungsrichtlinie können Feuerwehr-Uniformen/ Feuerwehr-Tagesdienstkleidung/Persönliche Schutzausrüstung gefördert werden. Je aktivem Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilung kann künftig ein einmaliger Pauschalbetrag in Höhe von 210 Euro gewährt werden. Zuwendungsempfänger sind die kommunalen Gebietskörperschaften.

Hier dazu die wesentlichen Dokumente zur Kenntnis und als Download:

Diese Dokumente sowie die ausfüllbaren Antragsformulare werden auch auf der Internetseite der TLFKS zur Verfügung gestellt. Des Weiteren wird an einer Broschüre gearbeitet, die alle Informationen rund um die Einführung der neuen Generation der Dienstkleidung enthält. Wir informieren, sobald diese verfügbar ist.

Mit der In-Kraft-Setzung der neuen Fassung der ThürFwOrgVO erlangt auch die von der 91. Verbandsversammlung beschlossene Uniform- und Kennzeichnungsordnung für unsere Verbandsmitglieder Gültigkeit. Wie im Einvernehmen mit den KFV/SFV-Vorsitzenden im Herbst 2019 beschlossen, bereitet die Geschäftsstelle aktuell die Beschaffung neuer Kennzeichnungen (Schulterklappen, Ärmelabzeichen usw.) vor. Bis zum Herbst beabsichtigen wir allen KFV/SFV eine Erstausstattung (entsprechend der Bedarfsmeldungen) zur Verfügung zu stellen.