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News-Details

Empfehlungen und Informationen des TMIK zu Ausbildungsverpflichtungen im Ehrenamt

Aktuelle und ergänzende Hinweise des Thüringer Innenministeriums zu den Infektionsschutzmaßnahmen in Bezug auf die Wiederaufnahme dienstlicher Veranstaltungen inkl. der notwendigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen der Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie.

Außerdem weiterführende Informationen bezüglich der Ausbildungsverpflichtungen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auf Grundlage des § 3 Abs. 7 sowie § 11 Abs. 1 Thüringer Feuerwehr- Organisationsverordnung (ThürFwOrgVO) in Verbindung mit Punkt 1.10 des I. Teils der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2).

Das Schreiben des Thüringer Innenminsteriums hier. Es ergänzt die Dokumente vom 14.05.2020 sowie 18.06.2020, die wir ebenfall auf unserer Website veröffentlicht haben.