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Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeit bleiben gebührenfrei
Das Bundesministerin der Justiz hatte beabsichtigt, die Richtlinie für die Befreiung von der Zahlung der Gebühr für das Führungszeungnis neu zu fassen. Bisher war es üblich, dass die Ausstellung von Führungszeugnissen für Ehrenamtliche grundsätzlich ohne Gebühr erfolgte, wenn das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit erforderlich ist (z. B. Jugendbetreuer). Diese wollte das Bundesjusitzministerium nun ändern und entsprechende Gebühren verlangen.
Wie das Bundesinnenministerium (BMI) jedoch mit Schreiben vom 8. Mai 2012 (Az. KM 2-750 061) mitteilt hat, sind diese Pläne inzwischen verworfen worden. In dem Schreiben heißt es, dass sich das BMI nachdrücklich gegen dieses Vorhaben gestellt und dabei auf die besondere Bedeutung des Ehrenamtes verwiesen habe.