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Steuerliche Vergünstigungen auch für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

Auch ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren sollen in Zukunft von der verbesserten steuerlichen Anerkennung ihres Engagements profitieren.

Auch die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sollen künftig von der verbesserten steuerlichen Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements profitieren. Das haben gestern die Finanzminister der von CDU und CSU regierten Länder (B-Länder) und die Finanzpolitiker von Union und FDP im Deutschen Bundestag vorgeschlagen. Der Koordinator der B-Länder, Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, erklärte dazu: "Wir wollen den steuerfreien Betrag bei Aufwandsentschädigungen ebenfalls von 2.100 Euro auf 2.400 Euro jährlich anheben." Zum Jahresbeginn war bereits der Steuerfreibetrag für die sogenannte Übungsleiterpauschale auf diese Höhe angehoben worden.

Die beiden finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag, Klaus-Peter Flosbach MdB (CDU/CSU) und Dr. Volker Wissing MdB (FDP), sagen: "Im März dieses Jahres haben die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht. Eine Anpassung für weitere Ehrenamtliche hatten wir damals bereits als Prüfauftrag in den Bericht des Bundestags-Finanzausschusses aufnehmen lassen. Dies wollen wir nun umsetzen."

Schäfer begründete den Schritt zur Anpassung auch für die Aufwandsentschädigungen mit der gebotenen Gleichbehandlung und der staatlichen Anerkennung "dieser für unsere Gesellschaft so wichtigen ehrenamtlichen Aufgabe". Wer sich so außerordentlich für seine Mitmenschen einsetze, müsse auch die notwendige Anerkennung erfahren. "In dieser sich wandelnden Gesellschaft wird das bürgerschaftliche Engagement immer wichtiger. Wir als Union wollen dies zusammen mit der FDP auch würdigen."

Die Finanzminister der B-Länder und die Finanzpolitiker der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP werden die Bundesregierung nun bitten, eine entsprechende Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien kurzfristig vorzubereiten. Diese soll anschließend dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt werden. Neben ehrenamtlichen Feuerwehrleuten wird diese Regelung auch anderen Ehrenamtlichen, die Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen erhalten, zugutekommen.

Quelle: Hessisches Finanzministerium