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News-Details

+++ Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung rechtlich bindend +++ Angepasste Untergrenze Auszahlungspflicht +++

Aus aktuellem Anlass folgender Hinweis: Seit 01. Dezember 2019 ist die geänderte o. g. Verordnung rechtlich bindend, ein wichtiges Signal für die gemeinsame Arbeit vor Ort und eine Anerkennung des Ehrenamts.

Doch leider wird das nicht überall so praktiziert. Sollte dies der Fall sein, macht eure jeweilige Gemeinde auf die rechtlichen Grundlagen aufmerksam. Fakt ist, dass mindestens die neu festgelegte Untergrenze an Aufwandsentschädigung gezahlt werden muss. Bei Fragen kontaktiert uns unter info@thfv.de oder Telefonisch 0361 5518300.

Hier der Link zur Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (ThürFwEntschVO) mit Rechtsgültigkeit am 01.12.2019

Hier der Link zur Anlage der ThürFsEntschVO mit den konkreten Modalitäten - findet man auch im Inhaltsverzeichnis der VO über den ersten Link.