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Thüringer Feuerwehr-Verband begrüßt Rauchmelderpflicht

Der Thüringer Feuerwehr-Verband begrüßt die verbindliche Einführung einer Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen in Thüringen. Mit der vom Landtag verabschiedeten neuen Bauordnung werde eine Forderung des Thüringer Feuerwehr-Verbandes umgesetzt, so Verbandschef Lars Oschmann.

Ab 1. Januar 2019 müssen nun alle Wohnungen im Freistaat Thüringen mit Rauchmeldern ausgerüstet sein, bisher galt diese Pflicht nur für Neubauten. Erfreut zeigte sich Oschmann über die verkürzte Übergangsfrist. Die Rauchmelderpflicht komme nun drei Jahre früher als ursprünglich von der Großen Koalition geplant.

Der Verbandschef verwies auf den großen Nutzen der Melder. Immer wieder würden die Feuerwehren im Freistaat bei Wohnungsbränden nur noch Tote bergen können. Viele von ihnen hätten während des Schlafes den Brand in ihrer Wohnung nicht gemerkt und den giftigen Rauch eingeatmet. Durch den Einsatz von Rauchmeldern könnten Menschenleben gerettet werden.
 
Wortlaut der Ergänzung der Thüringer Bauordnung:

,,(4) Zum Schutz von Leben und Gesundheit müssen in Wohnungen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2018 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten. Die Einstandspflicht der Versicherer im Schadensfall bleibt unberührt."

Seit Jahren klären die Thüringer Feuerwehren die Bevölkerung über die lebensrettende Funktion der Rauchmelder auf. (Archivbild