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Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordung: Mehrere Aufwandsentschädigungen künftig ohne Abzüge gewährt
Ein aktueller Anlass, der grundsätzliche Klarheit bringt: Zum 01. November 2020 tritt die neue Verordnung zur Aufwandsentschädigung in Kraft. Das heißt im Konkreten, dass mehrere Aufwandsentschädigungen nebeneinander ohne Abzüge gewährt werden. In der damit aufgehobenen Fassung der ThürFwEntschVO vom 26. Oktober 2019 war in § 5 Abs. 4 noch zu lesen "... ist neben der höchsten Aufwandsentschädigung jeweils die Hälfte der niedrigeren Aufwandsentschädigungen zu zahlen."
"Wir begrüßen diese Entscheidung des Thüringer Innenministeriums und freuen uns, dass sich im Besonderen Innenminister Georg Maier für die Interessen der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Freistaat eingesetzt hat", kommentiert ThFV-Verbandsvorsitzender Karsten Utterodt die Gesetzesänderung. "Mit dieser Novellierung wird das ehrenamtliche Engagement nun so gewürdigt, wie wir es als Thüringer Feuerwehr-Verband seit Jahren gefordert haben. Die ab 1. November 2020 geltende und rechtlich bindende Entschädigung ist ein wichtiges Signal für die gemeinsame Arbeit vor Ort", so der Verbandsvorsitzende.
In diesem Zusammenhang macht der ThFV nochmal darauf aufmerksam, dass mindestens die neu festgelegte Untergrenze an Aufwandsentschädigung gezahlt werden muss. Macht eure jeweilige Gemeinde auf die rechtlichen Grundlagen aufmerksam, falls dies nicht der Fall sein sollte. Bei Fragen kontaktiert uns unter info@thfv.de oder telefonisch 0361 5518300.
Hier der Link zur Anlage der ThürFsEntschVO mit den konkreten Modalitäten.