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Kindeswohlgefährdung

Unter Kindeswohl versteht man sowohl das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen, als auch eine gesunde Entwicklung. Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrem Fortdauern eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Die Jugendfeuerwehr möchte Kindern und Jugendlichen soziale Kompetenzen vermitteln, um sie zu befähigen, verantwortungsvoll, selbstbestimmend und selbstbewusst zu handeln. Es sollte ein Klima herrschen, das die Kinder und Jugendlichen dazu ermutigt, ihre Probleme einzubringen, ohne gehänselt zu werden. Der Schutz von Kindern hat in den Thüringer Jugendfeuerwehren oberste Priorität. Hierzu gibt es sowohl präventive Ansätze wie auch Verhaltensempfehlungen bei Verdachtsfällen auf sexualisierte Gewalt.

Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr sind zu schützen und ihr Kindeswohl ist zu wahren. Angriffe auf die Würde jedes Menschen, Diskriminierung, Verwahrlosung oder Gewalt gefährden das Kindeswohl. Auch in unseren Reihen finden Formen der Kindeswohlgefährdung statt. Wir versuchen u.a. mit diesen Informationen und Materialien uns dafür zu sensibilisieren, zugleich uns präventiv dagegen aufzustellen und im Fall der Fälle soll es dabei helfen, zu wissen was zu tun ist.

Die Delegierten der Thüringer Jugendfeuerwehr haben sich während Ihres Delegiertentages am 10.03.2012 darüber hinaus einstimmig für eine Selbstverpflichtungserklärung der Jugendfeuerwehrwarte ausgesprochen.

Grenzverletzungen werden in den Reihen der Thüringer Jugendfeuerwehren nicht geduldet!