Zum Hauptinhalt springen

Förderungen & Zuschüsse für FF-Angehörige

Im Folgenden sind unterschiedliche Möglichkeiten zur Beantragung von Förderungen und Zuschüssen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Bitte beachtet die möglichen regionalen Unterschiede und informiert Euch zur Sicherheit vorher bei den jeweiligen Einrichtung.

Bund | Förderprogrammdatenbank

Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bietet einen Überblick zu Förderprogrammen und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU.

Dank des "Förderassistenten" kann man sich durch klicken mit den eigenen Angaben, um eine möglicherweise passende Förderung für sein Anliegen zu finden.

Über das "Inhaltsverzeichnis" gelangt man auch direkt zu einer Auswahl, die sich konkret auf Thüringen bezieht.

Die Förderberatung erreichen Sie unter:

Telefon: (030 18) 6 15-80 00
Montag - Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr | Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
E-Mail: foerderberatung_at_bmwi.bund.de

Zur Förderdatenbank

Kinder und Jugendliche, die der Thüringer Jugendfeuerwehr angehören, haben die Möglichkeit, auf unterschiedliche Weise finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Hier stellen wir Euch diese Optionen vor - inklusive der zu erfüllenden Voraussetzungen und Anträge zum Download.

Die Opitz-Neubauer-Stiftung ermöglicht die Beantragung einer Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in den Thüringer Jugendfeuerwehren aus sozial benachteiligten Familien.

Ausführliche Informationen zur Stiftung, deren Gründungsgeschichte und Stiftungszwecke findet ihr auf der Homepage des Thüringer Feuerwehr-Verbandes e.V.

Hier geht's zur Homepage des ThFV

 

Anträge, Richtlinien und Informationen zum Download:

Gemeinden mit einer Jugendfeuerwehr erhalten für jeden ehrenamtlichen Angehörigen der Jugendfeuerwehr einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 25 Euro.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vom 29. Juni 2018 (GVBl. Nr. 8,  S. 317) ist die Regelung der aktuellen Richtlinie zur Höhe der Pauschalförderung von 20 Euro für Angehörige der Jugendfeuerwehren (Anlage 4, Nr. 1) gegenstandslos geworden. Sie wird durch die Regelung des § 11 Abs. 4 des geänderten ThürBKG ersetzt. Bei Widersprüchen zwischen Normen geht als Folge der Normenhierarchie die höherrangige Norm (das Gesetz) der niederrangigen Norm (die Richtlinie) vor. Bei der nächsten Überarbeitung wird sich dies auch im Text des nachfolgenden PDFs wiederfinden.

Der Antrag ist auf Seite 13 zu finden. Er ist formlos in einfacher Fertigung bis zum 01. Februar des laufenden Jahres bei dem zuständigen Landratsamt unter Angabe der Anzahl der Angehörigen der Jugendfeuerwehr (Stichtag: 31. Dezember des vorangegangenen Haushaltsjahres) sowie einer Erklärung, dass die Angaben vollständig und richtig sind und die Zuwendung ausschließlich für Zwecke zur Unterstützung der Jugendfeuerwehren verwendet werden, einzureichen.

 

Anträge, Richtlinien und Informationen zum Download:

Lottomittel Projektförderung

Jährlich werden die im Landeshaushalt vereinnahmten Überschüsse aus den Staatslotterien als sogenannte Lottomittel im Haushalt veranschlagt. Diese werden nach Kontingentierung durch Beschluss der Thüringer Landesregierung zur Bewirtschaftung auf die einzelnen Ministerien und die Staatskanzlei verteilt.

Damit besteht für alle Thüringer Ministerien und für die Thüringer Staatskanzlei die Möglichkeit kulturelle, soziale, umweltschützerische, sportliche und kirchliche Projekte durch eine Zuwendung zu unterstützen.

Jede FF oder JF kann diese Möglichkeit auf finanzielle Zuschüsse für ihre Vorhaben nutzen. Wir empfehlen vor Antragsstellung zur Sicherheit eine kurze telefonische Absprache mit den jeweiligen Ministerien.

Unterlagen zur Beantragung von Lottomitteln in Thüringen

Oops, an error occurred! Code: 202403190636280d9dc1cb

Die Plattform "startsocial" stellt eine Liste der Preise und Auszeichnungen zur Verfügung, die in Deutschland für ehrenamtlich Engagierte existieren. Teilweise sind die Ehrungen mit Geldpreisen verbunden. Hier ist auch wichtig, genau zu prüfen, ob man die Kriterien erfüllt.

Zur Übersicht der Preise & Auszeichnungen

Die Stiftung Mitarbeit vergibt seit vielen Jahren Starthilfezuschüsse an kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung jenseits von Schule, Kultur und Umwelt innovativ tätig sind. Wesentlich dabei ist, dass beispielhaft aufgezeigt wird, wie Zusammenschlüsse von Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mitbestimmen und mit gestalten können.

Auf der Website sind alle Informationen zu finden zu:

  • Antragsstellung
  • Richtlinien
  • Fristen
  • Bewilligung
  • Förderhöhen
  • Kontakt und Ansprechpartner

Zur Stiftung Mitarbeit

 

Die Stiftung Mitarbeit bietet außerdem einen sehr strukturierten Überblick über Fördermöglichkeiten in folgenden Rubriken:

  • Öffentliche Fördermittel
  • Fonds & Mehr
  • Stiftungen
  • Sparkassen & Banken
  • Online-Spenden

Zum Überblick der Fördermittel

HINTERGRÜNDE

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, des Technischen HIlfswerkes und des Katastrophenschutzen aufrechtzuerhalten, hatte der Deutsche Bundestag 2011 mit Änderung des Straßenverkehrsgesetztes den Weg für den sogenannten "Feuerwehr-Führerschein" frei gemacht. Die Bundesländer können seither mit eigener Rechtsverordnung den Mitgliedern der dazugehörigen Orgainsationen ermöglichen, Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen auf Grundlage einer spezifischen internen Ausbildung und Prüfung zu führen.

Diese Art von "Feuerwehr-Führerschein" sollte es im Freitstaat jedoch nicht geben. Sowohl der ThFV als auch das Innenministerium sprachen sich aufgrund von Sicherheitsbedenken und den nur eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten gegen dieses Modell aus. Hingegen wird in Thüringen die entsprechend Erweiterung der Führerscheine für Maschinisten der Feuerwehren mit Landesmitteln gefördert.

VORAUSSETZUNGEN

Gefördert wird die Ausbildung von Angehörigen von Thüringer Freiwilligen Feuerwehren zur Erweiterung des Führerscheins auf einen Lkw-Führerschein (Klassen C1/C/CE).

Hierfür gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Die betreffenden Feuerwehrangehörigen müssen mindestens über einen Führerschein der Klasse B verfügen.
  • Die Förderung dient der Sicherstellung einer Dreifachbesetzung der vorgehaltenen Feuerwehrfahrzeuge. Sie kann nur bei einem entsprechenden Bedarf bewilligt werden.

FÖRDERSUMME

Der Erwerb des erweiterten Führerscheins wird vom Freistaat mit einem Festbetrag von 800 Euro gefördert.

  • Dieser Betrag ist unabhängig von einem Anteil bzw. der Höhe eines Anteils der Gemeinde oder des Landkreises ist.
  • Jedoch sind die Gemeinden als Aufgabenträger des Brandschutzes grundsätzlich verpflichtet, leistungsfähige Feuerwehren vorzuhalten.
  • Hierzu zählt insbesondere auch die Vorhaltung von entsprechend ausgebildeten Maschinisten. Wenn nicht genügend Feuerwehrangehörige die notwendige Fahrerlaubnis besitzen, hat die Gemeinde hierfür Sorge zu tragen.

ANTRAG

Der Antrag zur Förderung ist jeweils spätestens bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das nächste Haushaltjahr beim zuständigen Landratsamt formlos zu stellen.

Der Antrag muss beinhalten:

  • Namen der Feuerwehrangehörigen
  • vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge mit ihren Gewichtsklassen
  • Zahl der vorhandenen Maschinisten

BEWILLIGUNG

Nach der Vollständigkeits- und Notwendigkeitsprüfung fassen die Landratsämter die Anträge in ihrem Wirkungsbereich zusammen und reichen diese bis zum 30. September beim Landesverwaltungsamt ein, welches die Anträge zu prüfen und zu bewilligen hat. Nach Genehmigung erfolgt die Förderung in Form eines Zuwendungsbescheides der Landratsämter an die betreffenden Gemeinden.

 

Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Thüringer Staatsanzeigers in ANLAGE 5 ab Seite 20 des PDFs:

Thüringer Staatsanzeiger

Ansprechpartner

Wir bemühen uns, die Angebote laufend zu aktualisieren. Meldet Euch bitte gerne, wenn ihr Hinweise, Ergänzungen oder auch Fragen habt.

E-Mail schreiben